{"id":22990501,"date":"2024-03-03T14:57:16","date_gmt":"2024-03-03T14:57:16","guid":{"rendered":"https:\/\/zen-visvesvaraya.45-85-217-100.plesk.page\/agb-2\/"},"modified":"2026-07-22T08:43:41","modified_gmt":"2026-07-22T08:43:41","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kettentechnik-roeder.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n[et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; custom_padding_last_edited=&#8221;on|phone&#8221; admin_label=&#8221;Section&#8221; _builder_version=&#8221;4.22.1&#8243; _module_preset=&#8221;700e9282-36af-4edc-9f56-b67e02671d2c&#8221; background_image=&#8221;https:\/\/kettentechnik-roeder.de\/wp-content\/uploads\/2023\/09\/roeder_startseite-header.png&#8221; custom_margin=&#8221;||||false|false&#8221; custom_padding=&#8221;15vh||8vh||false|false&#8221; custom_padding_tablet=&#8221;15vh||15vh||false|false&#8221; custom_padding_phone=&#8221;15vh||10vh||false|false&#8221; hover_enabled=&#8221;0&#8243; da_disable_devices=&#8221;off|off|off&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221; sticky_enabled=&#8221;0&#8243; da_is_popup=&#8221;off&#8221; da_exit_intent=&#8221;off&#8221; da_has_close=&#8221;on&#8221; da_alt_close=&#8221;off&#8221; da_dark_close=&#8221;off&#8221; da_not_modal=&#8221;on&#8221; da_is_singular=&#8221;off&#8221; da_with_loader=&#8221;off&#8221; da_has_shadow=&#8221;on&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.22.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; width_tablet=&#8221;&#8221; width_phone=&#8221;90%&#8221; width_last_edited=&#8221;on|phone&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_column type=&#8221;4_4&#8243; _builder_version=&#8221;4.21.0&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.22.1&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; text_font=&#8221;|700|||||||&#8221; text_text_color=&#8221;#ffffff&#8221; text_font_size=&#8221;38px&#8221; text_line_height=&#8221;1.2em&#8221; header_font=&#8221;|700|||||||&#8221; header_text_color=&#8221;#FFFFFF&#8221; header_font_size=&#8221;38px&#8221; text_orientation=&#8221;center&#8221; custom_margin=&#8221;30px||||false|false&#8221; text_font_size_tablet=&#8221;38px&#8221; text_font_size_phone=&#8221;30px&#8221; text_font_size_last_edited=&#8221;on|phone&#8221; text_orientation_tablet=&#8221;&#8221; text_orientation_phone=&#8221;center&#8221; text_orientation_last_edited=&#8221;on|phone&#8221; global_colors_info=&#8221;{}&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;]<h1>AGB<\/h1>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8221;1&#8243; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221; _builder_version=&#8221;4.22.1&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; da_is_popup=&#8221;off&#8221; da_exit_intent=&#8221;off&#8221; da_has_close=&#8221;on&#8221; da_alt_close=&#8221;off&#8221; da_dark_close=&#8221;off&#8221; da_not_modal=&#8221;on&#8221; da_is_singular=&#8221;off&#8221; da_with_loader=&#8221;off&#8221; da_has_shadow=&#8221;on&#8221; da_disable_devices=&#8221;off|off|off&#8221;][et_pb_row _builder_version=&#8221;4.22.1&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_column _builder_version=&#8221;4.22.1&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; type=&#8221;4_4&#8243; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221;][et_pb_text _builder_version=&#8221;4.22.1&#8243; _module_preset=&#8221;default&#8221; theme_builder_area=&#8221;post_content&#8221; hover_enabled=&#8221;0&#8243; sticky_enabled=&#8221;0&#8243;]\n\t\t<h2>Allgemeine Einkaufs- und Zahlungsbedingungen Stand 10.01.2024 (REV. 3.0)<\/h2>\n<p><b>Einkaufsbedingungen<\/b><\/p>\n<p>Nachstehende Bedingungen werden, soweit nicht Abweichendes von uns ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt ist, ein f\u00fcr allemal der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Verk\u00e4ufer zugrunde gelegt und als rechtsverbindlich anerkannt, ohne dass es im sp\u00e4teren Schriftwechsel oder bei neuen Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen einer besonderen Erw\u00e4hnung derselben bedarf.<\/p>\n<p><b>1. Allgemeines<\/b><\/p>\n<p>a. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschlie\u00dflich; ent-gegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn wir h\u00e4tten ausdr\u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten Lieferungen von Produkten und Leistungen des Lieferanten (nachfolgend Vertragsgegenstand) annehmen oder dies bezahlen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr k\u00fcnftige Lieferungen und Leistungen des Lieferanten an uns bis zur Geltung unserer neuen Einkaufsbedingen.<\/p>\n<p><b>2. Vertragsschluss und Vertrags\u00e4nderungen<\/b><\/p>\n<p>a. Bestellungen, Abschl\u00fcsse und Lieferungen sowie ihre \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Bestellungen und Lieferabrufe k\u00f6nnen auch durch Datenfern\u00fcbertragung oder Telefax erfolgen<\/p>\n<p>b. M\u00fcndliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Einkaufs. Ziffer 2.a Satz 2 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>c. M\u00fcndliche Vereinbarungen nach Vertragsabschluss, insbesondere nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen unserer Einkaufsbedingungen \u2013 einschlie\u00dflich dieser Schriftformklausel \u2013 sowie Nebenabreden jeder Art, bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Best\u00e4tigung des Einkaufs.<\/p>\n<p>d. Kostenvoranschl\u00e4ge sind verbindlich und nicht zu verg\u00fcten, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart.<\/p>\n<p>e. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir zum Widerruf berechtigt. Lieferabrufe werden verbindlich, wenn der Lieferant nicht binnen f\u00fcnf Arbeitstagen seit Zugang widerspricht.<\/p>\n<p><b>3. Lieferung<\/b><\/p>\n<p>a. Abweichungen von unseren Abschl\u00fcssen und Bestellungen sind nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>b. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei uns. Ist nicht Lieferung \u201eFrei Werk\u201c (DDU oder DDP gem\u00e4\u00df Incoterms 2000) vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Ber\u00fccksichtigung der mit dem Spediteur abzustim-menden Zeit f\u00fcr Verladung und Versand rechtzeitig bereit zu stellen.<\/p>\n<p>c. Hat der Lieferant die Aufstellung oder die Montage \u00fcbernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so tr\u00e4gt der Lieferant vorbehaltlich abweichender Regelungen alle erforderlichen Nebenkosten, wie beispielsweise Reisekosten, Bereitstellung des Werkzeuges sowie Ausl\u00f6sungen.<\/p>\n<p>d. Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sieht der Lieferant Schwierigkeiten hinsichtlich der Fertigung, Vormaterial-versorgung, der Einhaltung des Liefertermins oder \u00e4hnlicher Umst\u00e4nde voraus, die ihn an der termingerechten Lieferung oder an der Lieferung in der vereinbarten Qualit\u00e4t hindern k\u00f6nnte, hat der Lieferant unverz\u00fcglich unsere bestellende Abteilung zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>e. Die vorbehaltlose Annahme der versp\u00e4teten Lieferung oder Leistung enth\u00e4lt keinen Verzicht auf die von uns wegen der versp\u00e4teten Lieferung oder Leistung zustehenden Ersatzanspr\u00fcche; dies gilt bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des von uns geschuldeten Entgelts f\u00fcr die betroffene Lieferung oder Leistung.<\/p>\n<p>f. Teillieferungen sind grunds\u00e4tzlich unzul\u00e4ssig, es sei denn, wir haben ihnen ausdr\u00fccklich zugestimmt oder sie sind uns zumutbar.<\/p>\n<p>g. F\u00fcr St\u00fcckzahlen, Gewichte und Ma\u00dfe sind, vorbehaltlich eines anderweitigen Nachweises, die von uns bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte ma\u00dfgebend.<\/p>\n<p>h. An Software, die zum Produktlieferumfang geh\u00f6rt, einschlie\u00dflich ihrer Dokumentation, haben wir neben dem Recht zur Nutzung in dem gesetzlichen zul\u00e4ssigen Umfang (\u00a7\u00a769a ff. UrhG) das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen und in dem f\u00fcr eine vertragsgem\u00e4\u00dfe Verwendung des Produkts erforderlichen Umfang. Wir d\u00fcrfen auch ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung eine Sicherungskopie erstellen.<\/p>\n<p><b>4. H\u00f6here Gewalt<\/b><\/p>\n<p>a. H\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen, Unruhe, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen uns \u2013 unbeschadet unserer sonstigen Rechte \u2013 ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, soweit sie nicht von unerheblicher Dauer sind und eine erhebliche Verringerung unseres Bedarfs zur Folge haben.<\/p>\n<p><b>5. Versandanzeige und Rechnung<\/b><\/p>\n<p>a. Es gelten die Angaben in unseren Bestellungen und Lie-ferabrufen. Die Rechnung ist in einfacher Ausfertigung unter Angabe der Rechnungsnummer und sonstiger Zu-ordnungsmerkmale an die jeweils aufgedruckte Anschrift zu richten; sie darf nicht den Sendungen beigef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p><b>6. Preisstellung und Gefahren\u00fcbergang<\/b><\/p>\n<p>a. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise frei Werk verzollt (DDP gem\u00e4\u00df Incoterms 2000) einschlie\u00dflich Verpackung. Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten. Der Lieferant tr\u00e4gt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgem\u00e4\u00df zu liefern ist.<\/p>\n<p><b>7. Zahlungsbedingungen<\/b><\/p>\n<p>a. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug ab F\u00e4lligkeit der Entgeltforderung und Eingang sowohl der Rechnung als auch der Ware beziehungsweise Erbringung der Leistung. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungspr\u00fcfung<\/p>\n<p><b>8. M\u00e4ngelanspr\u00fcche und R\u00fcckgriff<\/b><\/p>\n<p>a. Die Annahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auch auf Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Tauglichkeit. Wir sind berechtigt, den Vertragsgegenstand, soweit und sobald dies nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist, zu untersuchen; entdeckte M\u00e4ngel werden von uns unverz\u00fcglich nach Entdeckung ger\u00fcgt.<\/p>\n<p>b. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln finden Anwendung, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.<\/p>\n<p>c. Das Recht, die Art der Nacherf\u00fcllung zu w\u00e4hlen, steht grunds\u00e4tzlich uns zu. Dem Lieferanten steht das Recht zu, die von uns gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung unter den Voraussetzungen des \u00a7 439 Abs. 2 BGB zu verweigern.<\/p>\n<p>d. Sollte der Lieferant nicht unverz\u00fcglich nach unserer Aufforderung zur M\u00e4ngelbeseitigung mit der Beseitigung des Mangels beginnen, so steht uns in dringenden F\u00e4llen, insbesondere zur Abwehr von akuten Gefahren oder Vermeidung gr\u00f6\u00dferer Sch\u00e4den, das Recht zu, diese auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder von dritter Seite vornehmen zu lassen. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in 2 Jahren, es sei denn, die Sache ist entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendung f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche beginnt mit der Ablieferung des Vertragsgegenstands (Gefahr\u00fcbergang).<\/p>\n<p>e. Bei Rechtsm\u00e4ngeln stellt uns der Lieferant au\u00dferdem von eventuell bestehenden Anspr\u00fcchen Dritter frei. Hinsichtlich Rechtsm\u00e4ngeln gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von 10 Jahren.<\/p>\n<p>f. F\u00fcr innerhalb unserer Verj\u00e4hrungsfrist unserer M\u00e4ngelanspr\u00fcche instandgesetzte oder reparierte Teile der Lieferung beginnt die Verj\u00e4hrungsfrist zu dem Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Lieferant unsere Anspr\u00fcche auf Nacherf\u00fcllung vollst\u00e4ndig erf\u00fcllt hat.<\/p>\n<p>g. Entstehen uns infolge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Materialkosten oder Kosten f\u00fcr eine den \u00fcblichen Umfang \u00fcbersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen.<\/p>\n<p>h. Nehmen wir von uns hergestellte und\/oder verkaufte Erzeugnisse infolge der Mangelhaftigkeit des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes zur\u00fcck oder wurde deswegen uns gegen\u00fcber der Kaufpreis gemindert oder wurden wir in sonstiger Weise deswegen in Anspruch genommen, behalten wir uns den R\u00fcckgriff gegen\u00fcber dem Lieferanten vor, wobei es f\u00fcr unsere M\u00e4n-gelrechte einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht bedarf. Wir sind berechtigt, vom Lieferanten Ersatz der Aufwendung zu verlangen, die wir im Verh\u00e4ltnis zu unserem Kunden zu tragen hatten, weil dieser gegen uns einen Anspruch auf Ersatz der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendung, insbesondere Trans-port-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat.<\/p>\n<p>i. Ungeachtet der Bestimmung in Ziffer 8.e tritt die Verj\u00e4hrung in den F\u00e4llen der Ziff. 8.f und 8.g fr\u00fchestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt ein, indem wir die von unserem Kunden gegen uns gerichteten Anspr\u00fcche erf\u00fcllt haben, sp\u00e4testens aber 5 Jahre nach Ablieferung durch den Lieferanten.<\/p>\n<p>j. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahr\u00fcbergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahren\u00fcbergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.<\/p>\n<p><b>9. Produkthaftung und R\u00fcckruf<\/b><\/p>\n<p>a. F\u00fcr den Fall, dass wir aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen werden, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Anspr\u00fcchen frei zu stellen, sofern und soweit <b>der <\/b>Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist. In den F\u00e4llen verschuldensabh\u00e4ngiger Haftung gilt dies jedoch nur dann, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, tr\u00e4gt er insoweit die Beweislast. Der Lieferant \u00fcbernimmt in diesen F\u00e4llen alle Kosten und Aufwendungen, einschlie\u00dflich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung oder R\u00fcckrufaktion. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p><b>10. Ausf\u00fchrung von Arbeiten<\/b><\/p>\n<p>a. Personen, die in Erf\u00fcllung des Vertrages Arbeiten im Werkgel\u00e4nde ausf\u00fchren, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung f\u00fcr<\/p>\n<p>Unf\u00e4lle, die diesen Personen auf dem Werksgel\u00e4nde zusto\u00dfen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht wurden.<\/p>\n<p><b>11. Beistellung<\/b><\/p>\n<p>a. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Beh\u00e4lter und Spezial-verpackungen bleiben unser Eigentum. Diese d\u00fcrfen nur bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet werden. Die Verarbeitung von Stoffen und der Zusammenbau von Teilen erfolgen \u00fcber uns. Es besteht Einvernehmen, dass wir im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Beistellungen zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigent\u00fcmer an den unter Verwendung unserer Stoffe und Teile hergestellten Erzeugnissen sind, die insoweit vom Lieferanten f\u00fcr uns verwahren werden.<\/p>\n<p><b>12. Unterlagen und Geheimhaltung<\/b><\/p>\n<p>a. Alle durch uns zug\u00e4nglich gemachten gesch\u00e4ftlichen oder technischen Informationen (einschlie\u00dflich Merkmalen die etwa \u00fcbergebenen Gegenst\u00e4nden, Dokumenten oder Software zu entnehmen sind, und sonstige Kenntnisse oder Erfahrungen) sind solange und soweit sie nicht nachweislich \u00f6ffentlich bekannt sind, Dritten gegen\u00fcber geheim zu halten und d\u00fcrfen im eigenen Betrieb des Lieferanten nur solchen Personen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, die f\u00fcr deren Verwendung zum Zweck der Lieferung an uns notwendigerweise herangezogen werden m\u00fcssen und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind; sie bleiben unser ausschlie\u00dfliches Eigentum. Ohne unser vorheriges schriftliches Einverst\u00e4ndnis d\u00fcrfen solche Informationen \u2013 au\u00dfer f\u00fcr Lieferungen an uns \u2013 nicht vervielf\u00e4ltigt werden. Auf unsere Anordnung sind alle von uns stammenden Informationen (gegebenenfalls einschlie\u00dflich angefertigter Kopien oder Aufzeichnungen) und leihweise \u00fcberlassenen Gegenst\u00e4nde unverz\u00fcglich und vollst\u00e4ndig an uns zur\u00fcckzugeben oder zu vernichten.<\/p>\n<p>b. Erzeugnisse, die nach von uns entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und dergleichen, oder nach unseren vertraulichen Angaben oder mit unseren Werkzeugen oder nachgebauten Werkzeugen angefertigt sind, d\u00fcrfen vom Lieferanten weder selbst verwendet, noch Dritten angeboten oder geliefert werden. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr unsere Druckauftr\u00e4ge.<\/p>\n<p><b>13. Erf\u00fcllungsort<\/b><\/p>\n<p>a. Erf\u00fcllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgem\u00e4\u00df zu liefern ist.<\/p>\n<p><b>14. Allgemeine Bestimmungen<\/b><\/p>\n<p>a. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen auf der getroffenen weiteren Vereinbarungen wirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der Bedingungen im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg m\u00f6glichst gleichkommende Reg-lung zu ersetzen.<\/p>\n<p>b. Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverh\u00e4ltnissen ergeben, denen diese Einkaufsbedingung zugrunde liegt, ist Krefeld. Wir sind weiter berechtigt, den Lieferanten nach unserer Wahl am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung am Gericht des Erf\u00fcllungsorts zu verklagen.<\/p>\n<p>c. F\u00fcr die vertraglichen Beziehungen gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nation \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr>\n<h1>Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Stand 10.01.2024 (REV. 3.0)<\/h1>\n<p><b>I. Allgemeines<\/b><\/p>\n<p>Nachstehende Bedingungen werden, soweit nicht Abweichendes von uns ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt ist, ein f\u00fcr allemal der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer oder Warenempf\u00e4nger zugrunde gelegt und als rechtsverbindlich anerkannt, ohne dass es im sp\u00e4teren Schriftwechsel oder bei neuen Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen einer besonderen Erw\u00e4hnung derselben bedarf.<\/p>\n<p><b>II. Vertragsbedingungen<\/b><\/p>\n<p>1. Die Angebote des Auftragnehmers sind frei-blei-bend und gelten f\u00fcr 3 Monate. Alle eingehenden Auftr\u00e4ge werden, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind, nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgef\u00fchrt. Formular-m\u00e4\u00dfige Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird. M\u00fcndliche Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>2. Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Best\u00e4tigung des Auftragsnehmers verbindlich. Entsprechendes gilt auch f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen und Nebenabreden<\/p>\n<p>3. Bei Sonderanfertigungen erkl\u00e4rt sich der Besteller mit einer Anpassung der Vertragsmenge bis zu +10% einverstanden. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Berechnung der Mehrmenge. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><b>III. Preisstellung<\/b><\/p>\n<p>1. Die Preise verstehen sich in Euro, ab Werk, ausschlie\u00dflich Mehrwertsteuer, etwaige Verpackung und Wertsicherung.<\/p>\n<p>2. Rollgeld, Transportversicherungs-Geb\u00fchren, Fracht, Zoll und dergleichen gehen zu Lasten des Bestellers.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr Kleinauftr\u00e4ge im Warenwert unter Euro 200,-berechnen wir eine Bearbeitungsgeb\u00fchr von Euro 20,-.<\/p>\n<p>4. Wenn nach Vertragsabschlu\u00df sich auftragsbezogenen Kosten wesentlich \u00e4ndern, werden sich die Vertragspartner \u00fcber eine Anpassung verst\u00e4ndigen. Unsere Preise entsprechen jeweils dem am Tage des Angebotes oder der Auftragsbest\u00e4tigung g\u00fcltigen Material-, Lohn- oder sonstigen Preisniveau. Sollte sich diese vor oder w\u00e4hrend der Ausf\u00fchrung des Auftrages \u00e4ndern, so sind wir berechtigt, bei Ablieferung unsere Preise entsprechend zu berichtigen.<\/p>\n<p>5. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<p>6. Bei Prototypen behalten wir uns Nachkalkulationen und evtl. Preisanpassungen vor.<\/p>\n<p><b>IV. Zahlung<\/b><\/p>\n<p>1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Hiervon sind Werkzeugkostenrechnungen ausgenommen. Diese sind sofort nach Ausfallmusterlieferung netto zu begleichen.<\/p>\n<p>2. Zahlt der K\u00e4ufer nicht rechtzeitig, d\u00fcrfen wir unsere Leistungen zur\u00fcckbehalten und die Fertigung bestellter Waren unterbrechen.<\/p>\n<p>3. Die \u00dcbertragung von Vertragsrechten ohne unsere Zustimmung auf Dritte ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Besteller ger\u00e4t sp\u00e4testens 30 Tage nach Rechnungsempfang in Verzug. Der gesetzliche Verzugszins betr\u00e4gt acht Punkte \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz.<\/p>\n<p>5. Mit von uns nicht anerkannten oder nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenanspr\u00fcchen kann der Abnehmer weder aufrechnen noch wegen dieser Anspr\u00fcche ein Zur\u00fcckhaltungsrecht geltend machen.<\/p>\n<p>6. An uns unbekannte Besteller liefern wir nur gegen Vorauskasse.<\/p>\n<p><b>V. Eigentumsvorbehalt<\/b><\/p>\n<p>1. Die Ware bleibt bis zur v\u00f6lligen Bezahlung der aus der Gesch\u00e4ftsverbindung entstandenen Gesamtfor-derung uneingeschr\u00e4nktes Eigentum des Lieferers (Vorbehaltsware). Akzepte, Wechsel und Schecks gelten erst nach Ihrer Einl\u00f6sung als Bezahlung.<\/p>\n<p>2. Der Empf\u00e4nger ist berechtigt, \u00fcber die Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verf\u00fcgen. Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware sind uns unverz\u00fcglich unter Beif\u00fcgung des Pf\u00e4ndungs-Protokolls (Abschrift) zu melden. Ver\u00e4u\u00dfert der Kunde Vorbehaltsware auf Kredit, gelten die daraus sich ergebenden Kaufpreisforderungen als an uns abgetreten. Der Kunde ist solange befugt, die Forderung einzuziehen, bis dies auf Grund eines Zahlungsver-zuges oder eines Verm\u00f6gensverfalls durch uns untersagt wird. F\u00fcr diesen Fall erm\u00e4chtigt uns der K\u00e4ufer bereits hier in seinem Namen dem Kunden die Abtretung anzuzeigen. Zu diesem Zwecke hat uns der K\u00e4ufer dann die Liste der Kunden und der Forderungen auszuh\u00e4ndigen. Im Falle des Zah-lungsverzuges oder des Verm\u00f6gensverfalls sind wir berechtigt, sofortige Aush\u00e4ndigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Befristete Forderungen werden dann sofort f\u00e4llig. Hereingegebene Wechsel sind dann unabh\u00e4ngig von ihrer F\u00e4lligkeit Zug um Zug gegen Bargeldzahlung einzul\u00f6sen. Die Erf\u00fcllung der laufenden Kaufvertr\u00e4ge kann ganz oder teilweise von Vorauszahlungen oder Sicher-stellungen abh\u00e4ngig gemacht werden.<\/p>\n<p>3. Wenn uns bei Abschluss des Vertrages unbekannt gewesen ist, dass die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers den Anspruch der Gegenleistung gef\u00e4hrden, berechtigt uns dies, sofortige Stellung von Sicherheiten und Vorauszahlung zu verlangen, sowie von dem Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Die gleichen Rechte bleiben bestehen, wenn nach Vertragsabschlu\u00df in den Verm\u00f6gensverh\u00e4lt-nissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gef\u00e4hrdet wird. Sofern wir wegen Nichterf\u00fcllung der beim Abschluss vereinbarten Verpflichtungen durch den Besteller von dem Recht zu R\u00fccktritt vom Vertrag Gebrauch machen, hat der K\u00e4ufer s\u00e4mtliche infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen zu ersetzen.<\/p>\n<p><b>VI. Werkzeuge<\/b><\/p>\n<p>1. F\u00fcr im Auftrage des Bestellers herzustellende Werkzeuge wird ein Werkzeugkostenanteil berechnet. In Anbetracht der konstruktiven Leistung sind die Werkzeuge grunds\u00e4tzlich unser Eigentum und verbleiben in unserem Besitz.<\/p>\n<p>2. Evtl. \u00dcberholungen und Instandhaltungen der Werkzeuge gehen anteilm\u00e4\u00dfig an unseren Kunden. Bei Werkzeugen, die ausschlie\u00dflich einem einzigen Kunden geh\u00f6ren, werden alle anfallenden \u00dcberho-lungs- und Instandhaltungskosten in voller H\u00f6he nach Zeit- und Materialaufwand in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>3. Bei hoher Inanspruchnahme der kundeneigenen Werkzeuge ist nur eine begrenzte \u00dcberholung m\u00f6glich, d. h., dass bei einer evtl. Neuerstellung die gesamten Werkzeugkosten zu Lasten des Kunden gehen.<\/p>\n<p>4. Eine Amortisation von Werkzeugkostenanteilen ist grunds\u00e4tzlich nicht vorgesehen und setzt ggf. eine Sondervereinbarung voraus. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn vom Besteller innerhalb von 2 Jahren nach letzter Lieferung keine Nachbestellung erfolgt. Zur Annahme von Anschlussauf-tr\u00e4gen sind wir nicht verpflichtet.<\/p>\n<p><b>VII. Lieferung<\/b><\/p>\n<p>1. Der von uns best\u00e4tigte Liefertermin setzt die Einigung beider Teile \u00fcber die Bedingungen des Gesch\u00e4ftes voraus. Er verschiebt sich automatisch um die Zeit, die zwischen Eingang der Bestellung und Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung liegt, sofern die Verz\u00f6gerung bei der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten ist.<\/p>\n<p>2. Die Lieferzeit gilt als nur ann\u00e4hernd vereinbart. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlassen hat oder bei Ver-sendungsm\u00f6glichkeiten die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet worden ist.<\/p>\n<p>3. Die Lieferung verl\u00e4ngert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer au\u00dfergew\u00f6hnlicher Ereignisse, die der Lieferer trotz der nach den Verh\u00e4ltnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, auch wenn sie beim Vor-lieferanten eintreten.<\/p>\n<p>4. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere beh\u00f6rdliche Eingriffe, Betriebsst\u00f6rungen, Arbeitsk\u00e4mpfe, Verz\u00f6gerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe sowie Ausschuss eines f\u00fcr die Lieferung wesentlichen Werkst\u00fcckes. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unm\u00f6glich, so wird der Lieferer von der Lie-ferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller Schadensersatz verlangen kann. Treten die vorgenannten Hindernisse beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch f\u00fcr seine Abnahmever-pflichtung. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil Anfang und Ende von Hindernissen der vorbezeichneten Art unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>5. Bei Lieferverzug hat der Besteller dem Lieferer eine angemessen Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen.<\/p>\n<p>6. Die Versicherung gegen Transportschaden erfolgt nur auf Verlangen des Bestellers.<\/p>\n<p><b>VIII. M\u00e4ngelhaftung und Gew\u00e4hrleistung<\/b><\/p>\n<p>1. Unsere Waren sind frei von Sachm\u00e4ngeln, wenn sie bei Gefahr\u00fcbergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Dies gilt auch bei Vorliegen unwe-sentlicher Fehler oder geringf\u00fcgiger Mengenabwei-chungen.<\/p>\n<p>2. Den Besteller trifft die Obliegenheit, unsere Produkte nach Eingang eingehend auf Fehler hin zu untersuchen und uns bei Vorliegen von Fehlern unverz\u00fcglich Mitteilung zu machen.<\/p>\n<p>3. Unrichtige Montageanweisungen \/ Verwendungs-hinweise l\u00f6sen keine Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche bez\u00fcglich unserer Waren aus. Eine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit von Werbeaussagen von Zulieferern \/ Vor-materiallieferanten wird nicht \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>4. Berechtigte Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche richten sich auf Nacherf\u00fcllung. Die Nacherf\u00fcllung geschieht nach unserer Wahl durch M\u00e4ngelbeseitigung oder Lieferung m\u00e4ngelfreier Ware. Die Nachlieferung beschr\u00e4nkt sich auf Leistungen am Sitz des Bestellers.<\/p>\n<p>5. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung zweimal fehl, so kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern.<\/p>\n<p>6. Schadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir au\u00dfer in den F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit nur f\u00fcr den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n<p>7. M\u00e4ngelanspr\u00fcche und R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche verj\u00e4hren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware.<\/p>\n<p>8. Zwingendes Produkthaftungsrecht unter Einschluss der Haftung bei Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><b>IX. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/b><\/p>\n<p>1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist der Sitz der Hauptverwaltung des Lieferanten.<\/p>\n<p>2. Bei allen sich aus dem oder \u00fcber das Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten gilt Krefeld als Gerichtsstand vereinbart. Wir k\u00f6nnen jedoch auch am Sitz des Bestellers klagen. Unsere Gesch\u00e4ftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Sie k\u00f6nnen von uns jederzeit ge\u00e4ndert werden. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen, sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.<\/p>\n<p>3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen ber\u00fchrt die G\u00fcltigkeit dieser Bedingungen im \u00dcbrigen nicht.<\/p>\n<p>4. Telefonische oder m\u00fcndliche Absprachen bed\u00fcrfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit schriftlicher Best\u00e4tigung.<\/p>\n<p>5. Das Vertragsverh\u00e4ltnis untersteht deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Einkaufs- und Zahlungsbedingungen Stand 10.01.2024 (REV. 3.0) Einkaufsbedingungen Nachstehende Bedingungen werden, soweit nicht Abweichendes von uns ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt ist, ein f\u00fcr allemal der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Verk\u00e4ufer zugrunde gelegt und als rechtsverbindlich anerkannt, ohne dass es im sp\u00e4teren Schriftwechsel oder bei neuen Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen einer besonderen Erw\u00e4hnung derselben bedarf. 1. Allgemeines a. 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